Fehlgeburt – das fehlende Recht von Mutter und Kind
Shownotes
Ein positiver Schwangerschaftstest in der Hand – und 9 Monate später ein gesundes Baby auf dem Arm. Das wäre die Ideal-Vorstellung. Die Realität sieht aber nicht immer so aus. In der Schweiz erleiden mindestens zwanzigtausend Frauen pro Jahr eine Fehlgeburt. Also etwa jede 5. Schwangere. Doch obwohl so viele Frauen davon betroffen sind, scheinen sie im System unterzugehen: denn Rechte haben sie kaum. Kommt ein Baby noch vor der 23. Schwangerschaftswoche tot zur Welt, hat die Mutter keinen Anspruch auf Mutterschutz. Was muss sich auf ändern, damit Mütter nach einer Fehlgeburt mehr Rechte haben? Und was hilft den Betroffenen Frauen wirklich? Diesen Fragen geht recherchiert-Host Evelyne Gutknecht nach.
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Zu hören in dieser Folge:
Janina Müller-Heiniger: Stadträtin Langenthal, Mitglied Geschäftsleitung EVP Bern. Setzt sich, seit sie 17 Jahre alt ist, politisch für Sternenkinder (Fehlgeborene) ein. Hat eine Petition für einen Mutterschutz nach frühen Fehlgeburten lanciert.
Flurina Staub: Mutter von zwei Kindern. Erlitt bereits drei frühe Fehlgeburten.
Autorin:
Evelyne Gutknecht
Links:
Hast du selbst eine Fehlgeburt erlebt und wünschst dir, mit jemandem darüber zu sprechen? Die Fachstelle Kindsverlust.ch bietet einen kostenlosen Beratungsdienst für Betroffene. https://www.kindsverlust.ch/informationen/fruehe-fehlgeburt/
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